Es kann notwendig werden eine sogenannte "Verkehrsrechtliche Anordnung" zu beantragen.
Die ist immer dann nötig, wenn für die Arbeiten Parkplätze gesperrt, der Straßenraum eingeengt wird oder Fußgänger gefährdet werden können.
Wir übernehmen für Sie sowohl die Beantragung als auch die fachgerechte, sichere und rechtlich zulässige Absperrung der Baustelle.
Selbstverständlich haben wir hierfür die notwendige Zertifizierung.